17. September 2025
Innerhalb von sechs Wochen in diesem Sommer sind zwei EU-Rechtsakte wirksam geworden, die verändern, wie vernetzte Geräte in Europa entwickelt und verkauft werden. Am 1. August 2025 wurden die Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) verbindlich. Am 12. September 2025, vergangenen Freitag, begann die Anwendung des Data Act.
Beide wurden vor Jahren verabschiedet, und doch klären viele Hersteller – vor allem von außerhalb der EU – erst jetzt, was sie in der Praxis bedeuten. Seit Anfang 2024 begleiten wir bei EMBIQ einen Hersteller vernetzter Geräte von außerhalb der EU bei seinem Markteintritt in Europa, beschrieben in einem früheren Beitrag, und die Cybersicherheit erreichte dieses Projekt lange vor der gesetzlichen Frist. Hier lesen Sie, was die Regeln verlangen, was wir in der Praxis gesehen haben und was als Nächstes kommt.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 der Kommission hat drei grundlegende Anforderungen der RED aktiviert, die bis dahin nur auf dem Papier standen. Sie sollte ab August 2024 gelten; die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444 verschob den Termin auf den 1. August 2025.
Sie gelten für Funkanlagen, die über das Internet kommunizieren können, direkt oder über ein anderes Gerät; die Anforderung zum Datenschutz umfasst außerdem Kinderbetreuungsgeräte, funkgesteuertes Spielzeug und Wearables.
Die harmonisierten Normen EN 18031-1, -2 und -3, je eine pro Anforderung, haben CEN und CENELEC im August 2024 veröffentlicht; der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/138 der Kommission vom 28. Januar 2025 hat sie im Amtsblatt genannt – mit Einschränkungen. Die wichtigste betrifft alle drei Teile: Nutzt ein Produkt die Option aus den Abschnitten 6.2.5.1 und 6.2.5.2, nach der der Nutzer kein Passwort festlegen oder verwenden muss, begründet die Norm keine Konformitätsvermutung. Weitere Einschränkungen betreffen die Kindersicherung bei Spielzeug und Kinderbetreuungsgeräten (EN 18031-2) sowie sichere Updates (EN 18031-3). Greift eine Einschränkung oder wird eine Norm nur teilweise angewandt, braucht der Hersteller eine benannte Stelle.
Jedes Gerät, das ab dem 1. August 2025 in der EU in Verkehr gebracht wird, muss diese Anforderungen erfüllen. Früher in Verkehr gebrachte Geräte sind nicht rückwirkend betroffen, dasselbe Modell, das heute ausgeliefert wird, dagegen schon.
Die Verordnung (EU) 2023/2854 ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. September 2025. Nutzer vernetzter Produkte und verbundener Dienste haben das Recht, auf die Daten zuzugreifen, die bei der Nutzung entstehen, und sie an einen Dritten ihrer Wahl weitergeben zu lassen. Der Dateninhaber darf ohne Weiteres verfügbare nicht personenbezogene Daten nur auf Grundlage eines Vertrags mit dem Nutzer verwenden. Zwei Termine sind wichtig:
Kleinst- und Kleinunternehmen sind weitgehend ausgenommen; der Data Act regelt außerdem unfaire Vertragsklauseln und den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern. Bei Abonnementdiensten sollten die Nutzungsbedingungen geprüft werden, und die technische Seite – von Datenmodellen, APIs und Exportformaten bis zur Autorisierung Dritter und zu Einwilligungsabläufen neben der DSGVO – gehört schon jetzt in die Roadmap.
Der Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847, ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten und weitet Cybersicherheitsanforderungen auf fast alle Produkte mit digitalen Elementen aus, auch auf Software. Die Regeln zu benannten Stellen gelten ab dem 11. Juni 2026. Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle melden; ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle Pflichten, darunter Security by Design und Sicherheitsupdates über den gesamten Supportzeitraum. Was jetzt für die RED getan wird, zahlt direkt auf die CRA-Bereitschaft ein. Und seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für jedes Verbraucherprodukt einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur.
Für vernetzte Geräte ist 2025 das Jahr, in dem EU-Konformität zu einer Frage von Software, Daten und Prozessen geworden ist, nicht nur von Funk und Sicherheit. Wer RED, Data Act und CRA als ein gemeinsames Programm behandelt, erledigt die Arbeit nur einmal. Wenn Sie ein vernetztes Produkt auf diese Anforderungen vorbereiten, sehen Sie sich unsere Leistungen Produktanpassung für Europa und IoT an oder sprechen Sie uns an.
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